Umwelt

Umweltgütesiegel

Grundvoraussetzung für die Verleihung des Umwelt-Gütesiegels ist:

  • Die Identifikation des Hüttenwirts mit der Hütten-und Tarifordnung sowie den Leitbildern des DAV.
  • Umweltgerechtes und energieeffizientes Betreiben und Bewirtschaften der AV-Hütte
  • Die Beachtung aller bundes- und landesgesetzlichen Regelungen. 

Darüber hinaus sind alle Neuinvestitionen für die Ver- und Entsorgungsanlagen dem aktuellen Stand der Technik anzupassen.

Mit dem Umweltgütesiegel wird die Hütte ausgezeichnet, so dass sowohl die Sektion als Eigentümerin für die Einrichtung einer umweltgerechten Ver- und Entsorgungsinfrastruktur zuständig, als auch die Hüttenwirtsleute- verantwortlich für die bestmögliche Nutzung und Wartung der Umweltanlagen- gefordert sind. Den Gästen soll durch das Umweltgütesiegel das besondere Engagement der Alpenvereine für den Umweltschutz bewusst gemacht werden. 

Bei uns ist die Brunnsteinhütte als auch die Mittenwalder Hütte mit dem Umweltgütesiegel ausgezeichnet. Nach Ablauf von vier Jahren ist eine erneute Überprüfung erforderlich.

Kriterienstruktur 

Die Überprüfung erfolgt nach Mindestanforderungen in Form von Basis-Kriterien (Muss), die von allen Betrieben erfüllt werden müssen, sowie nach zusatzinitiativen (Soll), die nach Punkten bewertet werden. Eine AV-Hütte muss mindestens 35 Punkte aus den Zusatzinitiativen erreichen. 
Die Brunnsteinhütte erreichte 2018  56,5 von 75 Punkten

Auch sind wir mit beiden Hütten an der Aktion „So schmecken die Berge“ Beteiligt.