Wichtige Informationen für Mitglieder

Bitte geben Sie uns Änderungen von Namen, Adresse und Bankverbindung frühzeitig bekannt. Folgen einer verspäteten Änderungsmeldung:

Keine Versendung des Mitgliedsausweises, Mitteilungsheftes und Panorama.

 

Austritt von Mitgliedern

§11 Austritt, Streichung

1. Der Austritt eines Mitglieds ist schriftlich dem Vorstand mitzuteilen; er wirkt zum Ende des laufenden Vereinsjahres. Der Austritt ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vereinsjahres zu erklären.

2. Der Vorstand kann die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung streichen, wann das Mitglied den Jahresbeitrag trotz zweimaliger Aufforderung nicht bezahlt.

 

Versicherungsschutz

Im Alpenvereinsbeitrag ist der Alpine Sicherheitsservice (ASS) enthalten, eine Versicherung, die viele alpine Standart-Notfälle abdeckt. Der ASS ist im Mitgliedsbeitrag enthalten; er gilt weltweit bei Bergnot oder Unfällen bei Alpinsportarten und DAV-Veranstaltungen, nicht aber bei Pauschalreisen außerhalb Europas, Wettkämpfen und Luftsportarten.

Die genauen Leistungen und zusätzlichen Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Allgemeinen Bedingungen zum Alpinen-Sicherheits-Service.

Diese finden Sie unter www.alpenverein.de/DAV-Service/-Stichwort „Versicherungen“.