Alpiner Sicherheits-Service
Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Nachfolgend die Leistungen im Überblick:
1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-
Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,- - bei Unfalltod jedoch nur bis zu € 5.000,-- (siehe Nr. 4 Unfallversicherung) - je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.
Informationen des DAV e.V. in Zusammenarbeit mit der Bernhard Assekuranzmakler und der Würzburger Versicherung zum ASS, RSF, ExpS
Kulanzentscheidung zu den Ausschlüssen beim DAV [537 kb]
ASS = Alpiner Sicherheits-Service
RSF = Reise-, Sport- und Freizeitschutz
ExpS = Expeditionsversicherung
Grundsätzlich sehen der ASS, RSF, ExpS keine Versicherungsleistungen vor bei Schadenfällen aufgrund einer Pandemie oder auch für Schadenfälle in Ländern, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Bezüglich Covid gibt es teilweise eine Kulanzregelung in Bezug auf den Ausschluss der Pandemie und den Ausschluss der Reisewarnung. Die Kulanzregelung wird ab 1.9.2021 bis 31.3.2022 verlängert und auch geografisch ausgeweitet: Schnell-Übersicht:
- Wenn für das Zielland gar keine Reisewarnung oder (nur) die bekannte Reisewarnung ausgesprochen worden ist, dass man wegen Covid am besten auf touristische Reisen verzichten solle, dann haben Sie grundsätzlich Versicherungsschutz gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB.
- Wenn das Zielland Hochrisikogebiet ist, dann haben Sie aus Kulanz Versicherungsschutz so wie unten beschrieben und im Rahmen der AVB.
- Wenn das Zielland am Tag der Abreise Virusvariantengebiet ist, dann gilt der Ausschluss für die Länder, für die deswegen Reisewarnung ausgesprochen worden ist vom Auswärtigen Amt und dem RKI.
A. Ausschluss wegen Pandemie:
Sollten Sie tatsächlich an Covid-19 erkranken, hätten Sie aufgrund des Ausschlusses für Pandemien keinen Leistungsanspruch.
Aus Kulanz verzichtet die Würzburger weiterhin auf diesen Ausschluss und erbringt daher weltweit ihre Leistungen im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfanges, siehe AVB.
Sie sind damit in diesem Fall abgesichert.
B. Ausschluss wegen Reisewarnung:
In Ländern, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen wurde, hätten Sie gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen ebenfalls keinen Versicherungsschutz.
In Ländern ohne Reisewarnung haben Sie uneingeschränkten bedingungsgemäßen Versicherungsschutz.
Die Kulanzregelung der Würzburger gewährt Ihnen nun auch in den Ländern mit Reisewarnung Versicherungsschutz, für die das Auswärtige Amt am Tag Ihrer Abreise eine Reisewarnung ausgesprochen hat, weil das Zielland Corona-Risiko- bzw. Hochrisiko-Gebiet ist.
C. Diese Kulanzregelung gilt ab 1.9.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.03.2022.
Sie gilt nun weltweit im Rahmen der AVB.
Von dieser Kulanzregelung ausgenommen sind jedoch die Länder, die vom RKI bei Abreise als Virusvariantengebiet eingestuft wurden.
Gerne möchten wir trotzdem darauf hinweisen, dass in vielen Ländern weiterhin ein sehr hohes Risiko der Ansteckung mit Covid-19 besteht und daher gut überlegt werden muss, ob man das Risiko eingehen soll bzw. wie man gegebenenfalls das Risiko minimieren kann. In die Überlegungen sollte auch mit einbezogen werden, dass durch die Überlastung der Krankenhäuser am Reiseziel möglicherweise eine ausreichende Versorgung nicht gewährleistet ist. Dies betrifft momentan insbesondere Indien, Nepal und Südamerika. Auch Rettungen und Rückholungen gestalten sich in Pandemiezeiten als sehr schwierig und teilweise sogar unmöglich. Die Rettungsdienste sind überlastet und auch die Fluggesellschaften bieten momentan nur sehr eingeschränkt Flüge an.
Der Transport von Covid-19 Patienten wird darüber hinaus durch das Infektionsrisiko noch erheblich verteuert und erschwert. Dies kann zu erheblichen gesundheitlichen Risiken und Folgen führen.
D. Im Übrigen gelten die Bestimmungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse so wie sie im Versicherungsvertrag und in den jeweiligen AVB festgelegt sind und werden vom Versicherer im Schadensfall auch überprüft.
Informationen und Unterlagen zum ASS, RSF, ExpS finden Sie auf der Website des DAV: https://www.alpenverein.de/DAV-Services/Versicherungen/
Im Falle eines Schadens mailen Sie Ihre Schadensanzeige bitte direkt an:
leistung.reise@wuerzburger.com
E. Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir ergänzend zum ASS stets den RSF oder die DAV-AKV:
https://www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/versicherungsschutz-reiseversicherung-sporthaftpflicht-versicherungen-versicherungsschutz_aid_10258.html
In der AKV für DAV-Mitglieder ist kein Ausschluss wegen Pandemie und kein Ausschluss bei Reisewarnung aufgrund von Corona: vgl. AVB DAV AKV-M 2015, Ziffer 5 f.
F. Bitte informieren Sie sich auch über die Regelungen, die in Ihrem Ziel-Land gelten (u.a. wg Corona, Lockdown, Terror) und auch die Regeln, die für den Fall Ihrer Wieder-Einreise nach Deutschland gelten (zB wg Corona-Test oder vorsorglicher Quarantäne-Pflicht).
Bitte beachten Sie, dass der Ausschluss wegen einer Reisewarnung, die nicht allein auf Corona beruht, sondern z.B. aufgrund politischer Unruhen vom Auswärtigen Amt ausgesprochen worden ist, bestehen bleibt!
Der Ausschluss wegen der Reisewarnung gilt, solange das deutsche Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
Es ist das Risiko jedes Einzelnen zu entscheiden, ob und wohin er ins Ausland verreist. Bitte erkundigen Sie sich vor der Buchung und Reise ausreichend gut auf den üblichen Seiten des Auswärtigen Amtes und des RKI!
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Website:
https://bernhard-assekuranz.com/dav/#c12375
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co KG
Mühlweg 2 b, 82054 Sauerlach (bei München)
Telefon: 0 81 04 / 89 16 - 0
Telefax: 0 81 04 / 89 17 - 35
Internet: www.bernhard-assekuranz.com
e-mail: service@bernhard-assekuranz.com Stand 30.8.2021
Generell gilt die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.
Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).
Schadensmeldungen können Sie direkt online über diesen Link vornehmen:
Schadensmeldung Würzburger Versicherung
oder Sie nehmen mit der Würzburger-Versicherungs AG Kontakt auf unter: Tel.: 0931/2795-250.
Die entsprechenden Downloads finden Sie hier:
DAV ASS Schadenanzeige.pdf [278 kb]
AVB-DAV-ASS.pdf [64 kb]
Verbraucherschutzinformation DAV_ASS_VVG-Info_05_2014.pdf [96 kb]
DAV-ASS_Leistungsübersicht-06-01.17-SG85.pdf [56 kb]
Flyer-DAV-ASS.PDF [2,0 MB]
2. Unfallbedingte Heilkosten
Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.
Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert. Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden. Weitere Erläuterungen zu den Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Homepage.
Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).
Schadensmeldungen können Sie direkt online über diesen Link vornehmen:
Schadensmeldung Würzburger Versicherung
oder Sie nehmen mit der Würzburger-Versicherungs AG Kontakt auf unter: Tel.: 0931/2795-250.
Die entsprechenden Downloads finden Sie hier:
DAV ASS Schadenanzeige.pdf [278 kb]
AVB-DAV-ASS.pdf [64 kb]
Verbraucherschutzinformation DAV_ASS_VVG-Info_05_2014.pdf [96 kb]
DAV-ASS_Leistungsübersicht-06-01.17-SG85.pdf [56 kb]
Flyer-DAV-ASS.PDF [2,0 MB]
3. 24 Stunden Notrufzentrale
24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
4. Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG)
Seit 01.04.2012 Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG) (Versicherungsnummer: 405/11/542704705):
5.000 Euro bei Unfalltod
25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod
Bitte beachten: Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe.
Schadenmeldungen richten Sie bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, D-30163 Hannover, Telefon: 0800/533-1218 (aus dem Ausland: +49 611/533 98753).
Die Versicherungsnummer lautet: 405/11/542704705. Bitte nutzen Sie dafür das unten eingestellte Formular "ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige".
Was ist im Todesfall zu beachten:
Der Unfall-Tod ist der R+V Allgemeinen Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen, unter der Telefonnummer 0800/533-1218 (aus dem Ausland wählen Sie bitte die Service-Telefonnummer +49 611/533 98753) anzuzeigen.
Alle übrigen Unfälle und Schäden, bei denen eine bleibende Invalidität zu befürchten ist, müssen innerhalb von 15 Monaten dem Versicherer R+V gemeldet werden.
Unfallversicherung R+V Versicherungs AG:
Tel.: 0511/6708-2496 E-Mail: jens.hoche@ruv.de
Tel.: 0511/6708-585 E-Mail: melanie.rinkleff-tahn@ruv.de
Die entsprechenden Downloads finden Sie hier:
ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige [166 kb]
AUB 2015 Unfall R+V mit Ergänzung [102 kb]
ASS Unfallversicherung Mehrleistung PUR0708.pdf [15 kb]
ASS Unfallversicherung BVV Pauschalreisen außerhalb Europas_ [6 kb]
ASS Unfallversicherung R+V-BVV Zecken.pdf [71 kb]
ASS Unfallversicherung ZB Gruppen-UV (PUR01_12).pdf [7 kb]
5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Dialog Versicherung AG):
Sporthaftpflicht-Versicherung (Dialog Versicherung AG):
Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu € 6.000.000,- sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz zu leisten hat. Bei Rückfragen zur Sporthaftpflichtversicherung steht Ihnen das Versicherungsbüro Fleischer als Ansprechpartner zur Verfügung.
Versicherungsbüro Fleischer: Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55, E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de
Den entsprechenden Download finden Sie hier:
Schadenanzeige Sporthaftpflicht [2,2 MB]
Geltungsbereich ASS
Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Teil A Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen.
Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen! Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, finden Sie unter "Expeditionsversicherung".
Bei Rückfragen: Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co. KG steht Ihnen als Ansprechpartner für Rückfragen zu dem genannten Versicherungsschutz zur Verfügung. Als Versicherungsmakler betreut die Bernhard Assekuranz unsere Mitgliederversicherungen.
Informationen der Deutschen Botschaft in Pakistan für Touren in Pakistan: Es wird empfohlen, sich auch bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) der Botschaft eintragen zu lassen.
Downloads
ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige.pdf [166 kb]
ASS Unfallversicherung BVV Pauschalreisen außerhalb Europas_.pdf [6 kb]
ASS Unfallversicherung Mehrleistung PUR0708.pdf [15 kb]
ASS Unfallversicherung R+V-BVV Zecken.pdf [71 kb]
ASS Unfallversicherung ZB Gruppen-UV (PUR01_12).pdf [7 kb]
AUB 2015 Unfall R+V mit Ergänzung.pdf [102 kb]
Botschaft Pakistan Meldung Bergsteiger.pdf [54 kb]
DAV ASS Schadenanzeige.pdf [278 kb]
DAV-ASS_Leistungsübersicht-06-01.17-SG8,5.pdf [56 kb]
Schadenanzeige Sporthaftpflicht.pdf [2,2 MB]
Verbraucherschutzinformation DAV_ASS_VVG-Info_05_2014.pdf [96 kb]